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2G und 2 G+ neue Grundregel im hessischen Gastgewerbe

Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) 08.01.2022

Im Gastgewerbe in ganz Hessen gilt als Grundregel jetzt innen 2G-Plus, draußen 2G. Nur Geimpfte und Genesene mit negativem Test – nicht älter als 24 Std. – haben damit Zutritt in Gaststätten und Restaurants.

Neu: Es gelten Abstands- und Maskenpflicht auch bei 2G! Mitarbeiter und Gäste müssen eine medizinische Maske tragen (OP oder FFP2). Gäste dürfen sie bei Einnahme eines Sitzplatzes abnehmen.

WICHTIG! Ausnahme für Geboosterte vom Erfordernis eines zusätzlichen Tests bei 2G plus

Gäste, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und nachweisen können („Geboosterte“) gelten bei 2G Plus als zusätzlich getestet; konkret: sie müssen keinen zusätzlichen Test mehr nachweisen.

Doch wer gilt als geboostert oder aufgefrischt?

  1. Jede Person, die nach den beiden Erstimpfungen mit Biontech, Moderna oder AstraZeneca eine dritte Impfung mit Biontech oder Moderna erhalten hat.
  2. Jede Person, die nach ihrer Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung mit Biontech oder Moderna erhalten hat.
  3. Personen, die doppelt mit Biontech, Moderna oder AstraZeneca oder einmal mit Johnson & Johnson geimpft sind und danach trotzdem erkrankt und wieder genesen sind, gelten nicht als geboostert/aufgefrischt. Sie benötigen eine weitere Impfung mit Biontech oder Moderna.

Die Booster-Impfung gilt unmittelbar als Testersatz. Es ist keine Wartezeit erforderlich.

Um unnötige Personanansammlungen im Eingangsbereich zu vermeiden, bitten wir unsere Gäste beim Betreten der Lokaltität, unaufgefordert alle erforderlichen Nachweise und Dokument bereit zu halten.

Ihr Fabrizio Gallo

HACIENDA MEXICAN RESTAURANT DARMSTADT

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