2G und 2 G+ neue Grundregel im hessischen Gastgewerbe Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) 08.01.2022 Im Gastgewerbe in ganz Hessen gilt als Grundregel jetzt innen 2G-Plus, draußen 2G. Nur Geimpfte und Genesene mit negativem Test – nicht älter als 24 Std. – haben damit Zutritt in Gaststätten und Restaurants. Neu: Es gelten Abstands- und Maskenpflicht auch bei 2G! Mitarbeiter und Gäste müssen eine…